Callboy-Kodex

1. Voraussetzungen für Begleitpersonen

  • Begleitpersonen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Es dürfen keine Vorstrafen oder ansteckenden Geschlechtskrankheiten vorliegen.
  • Sowohl Newcomer als auch erfahrene Begleiter sind willkommen, sofern sie die Anforderungen des Kodex erfüllen.

2. Umfang der Dienstleistungen

  • Alle Begleitdienste sind erlaubt, solange sie auf gegenseitigem Einverständnis beruhen. Dazu gehören private, geschäftliche und Freizeitbegleitungen.
  • Die Begleitperson entscheidet eigenständig, ob sie eine Anfrage annimmt oder ablehnt.
  • Die Begleiter haben individuelle Buchungskriterien und agieren selbständig. 

3. Verhalten und Professionalität

  • Begleitpersonen müssen sich stets höflich, respektvoll, professionell und gepflegt sowie adäquat gekleidet gegenüber Kundinnen verhalten.
  • Diskretion und Vertraulichkeit haben oberste Priorität. Kundendaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Private Informationen der Begleitperson wie echter Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Autonummer dürfen nicht weitergegeben werden.
  • Alle Gespräche sollten über sichere, verschlüsselte Kommunikationskanäle erfolgen.
  • Die Kundin kann in der Regel mit einer Antwort vom Begleiter innerhalb 48h rechnen.
  • Die Begleiter sind verpflichtet, die Werbeplattform über allfällige relevante Änderungen zu informieren, sei es Äusserlichkeiten oder andere Eigenheiten.

4. Preisgestaltung und Beratung

  • Begleitpersonen können aus drei vorgegebenen Preistabellen wählen, die in Absprache mit dem Plattformbetreiber festgelegt werden.
  • Der Betreiber bietet Beratung an, um den Begleitpersonen bei der Auswahl der optimalen Preistabelle zu helfen.

5. Vertragsabwicklung

  • Verträge zwischen Begleitpersonen und Kundinnen werden eigenständig abgeschlossen.
  • Die Plattform stellt ein Kontaktformular zur Verfügung, über das Anfragen eingehen. Weitere Absprachen können per E-Mail, Chat oder telefonisch erfolgen.

6. Umgang mit unangemessenen Kunden

  • Begleitpersonen sind nicht verpflichtet, angemessene Kundenanfragen anzunehmen.
  • Unangemessene Kunden müssen dem Plattformbetreiber gemeldet werden, damit andere Begleitpersonen gewarnt werden können.

7. Respekt und Ethik

  • Begleitpersonen verpflichten sich, Kundinnen respektvoll und wertschätzend zu behandeln, unabhängig von ihrem Aussehen, ihrer Herkunft oder anderen persönlichen Merkmalen.
  • Intime Bedürfnisse der Kundinnen werden achtsam und feinfühlig behandelt.
  • Begleitpersonen müssen professionell bleiben und Streitigkeiten vermeiden.

8. Stornierungsbedingungen

  • Jede Begleitperson legt ihre eigenen Stornierungsbedingungen fest.
  • Wenn keine Bedingungen definiert wurden, kann keine Rückerstattung gefordert werden.
  • Stornierungsbedingungen müssen vor dem Treffen in einem separaten Dokument schriftlich festgehalten und von der Kundin akzeptiert werden.

9. Haftung und Versicherung

  • Begleitpersonen sind selbst dafür verantwortlich, sich rechtlich abzusichern und eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
  • Sie müssen sich an die geltenden Gesetze ihres Wohnortes halten, einschließlich des Prostitutionsgesetzes und der Kondompflicht.
  • Der Plattformbetreiber übernimmt keine Haftung für Vertragsverletzungen oder Streitigkeiten zwischen Begleitpersonen und Kundinnen.

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